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Vorwort

 

Lassen Sie sich von den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht abschrecken. Als Züchter sind wir verpflichtet Sie darüber aufzuklären. 

Zucht

 

Das österreichische Tierschutzgesetz beschränkt die Verpaarung und die Weitergabe von Katzen. Eine legale Möglichkeit stellt die behördliche Meldung der Zucht dar. Damit kann auch die Veterinärbehörde die Verhältnisse prüfen und sämtliche Zuchttiere sind mittels Transponder eindeutig dem Züchter zugeordnet.

Die Tierhaltungsverordnung legt Mindest-Standards für eine artgerechte Haltung  fest.

Mit den Statuten des Zuchtvereins werden unter anderem diese Haltungsbedingungen ergänzt und erweitert.

Mindestanforderungen

 

Abessinier-Katzen zählen zur Familie der Felidae, deshalb sollte jeder Haushalt die Anforderungen leicht erfüllen können.

Als Beispiel für wesentlich höhere Haltungsansprüche kann man Bengal-Katzen nennen. Da diese zur Familie der Felini zählen, ist ein Außengehege unbedingt vorgeschrieben.

Verkauf

 

Der Kaufvertrag ermöglicht den Besitzwechsel und regelt Pflichten, sowie Rechte nach der Übergabe. 

Grenzübertritte

 

Es gilt eine Einschränkung des innereuropäischen Warenverkehrs für Tiere zwischen EU Ländern. Um den Auflagen der Binnenmarktverordnung und der Tierseuchenschutzverordnung zu entsprechen können wir unsere Katzen erst ab einem Alter von 15 Wochen abgeben.

Die zusätzlichen Impfungen, das behördliche Verfahren, die Transportvorbereitung und die Nachbereitung, sowie die Zollabwicklung werden von uns entsprechend durchgeführt.

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